Energiemanagementsystem
nach ISO 50001

Wer ist davon betroffen?

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEFG) ist seit 18.11.2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch > 7,5 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energiemanagementsystems bis zum 18.07.2025.

Wir begleiten Sie bei der Einführung des Energiemanagementsystems. Dabei vermitteln wir Ihnen die Fähigkeit, das Energiemanagementsystem selbst zu führen. Oder wir übernehmen das für Sie als externe Energiemanagement-Beauftragte.

 

So unterstützen wir Sie bei der Einführung des Energiemanagementsystems:

Der Mehrwert

für Ihr Unternehmen

  • Energieeinsparung: Ein Energiemanagementsystem bietet Ihnen eine Anleitung zum Erfassen und Verstehen Ihrer Energieverbräuche. Durch die daraus abgeleiteten Effizienzmaßnahmen sparen Sie jährlich Energie und steigern Ihre Effizienz.
  • Finanzielle Einsparungen: Geringere Energieverbräuche senken Ihre Kosten.
  • Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen 

Wie geht es weiter?

Gemeinsam erarbeiten wir Ihren Fahrplan.

Miriam Sonnenbichler beantwortet gerne Ihre Fragen. 

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